Feuerhemmende Drehtür T30-2 Typ 071

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. DruckenE-Mail

Feuerhemmende Brandschutzdrehtüre Typ 071

Türblatt:

Oberfläche Edelstahl, Blechdicke 1 mm, mit mind. 12 mm Überschlag, 3-seitig gefälzt, mit Aussteifungsrahmen und Brandschutzisolierung, Türblatt ca. 53 mm dick.

Türstock:

Edelstahl (2 mm), als Eckdichtzarge, Blechstöße verschweißt, 80 x 100 mm mit
Bodenwinkel. Maueranker zum Einmauern oder Andübeln, Bodeneinstand 20 mm.

Beschläge:

3-teilige Konstruktionsbänder (Edelstahl) mit Kugellagerringen, Sicherungsbolzen vom
Türblatt zur Zarge, Obertürschließer (ALU) nach DIN 18263, Einsteckschloß nach
DIN 18250 mit Wechsel, für PZ vorgerüstet, Stulp Edelstahl, Edelstahl- Drückergarnitur
mit Langschild.

Zulassung:

Jede Bauart der Feuerschutzabschlüsse ist nach DIN 4102 von amtlicher Stelle geprüft und
vom Institut für Bautechnik durch Bescheid bauaufsichtlich zugelassen.Die Einhaltung
der im Zulassungsbescheid festgelegten Anforderungen an den Abschluß wird durch
eine anerkannte Güteschutzgemeinschaft überwacht. Als Nachweis trägt jeder
Feuerschutzabschluß auf geprägtem Schild die Kennzeichnung mit Angaben der Bauart,
der Zulassungsnummer, Güteschutzgemeinschaft, Hersteller und Herstellungsjahr.

Einbau:

Die Wand, in die der Feuerschutzabschluß einzubauen ist, sowie die Befestigung der Zarge,
muß den Anforderungen der Zulassung entsprechen.